Rettungsgasse

(Quelle Pixabay)

Bei Verkehrs­situationen, die zu einem Rückstau führen, haben die Verkehrs­teilnehmer des linken Fahrstreifens ihre Fahrzeuge ganz an den linken Fahrbahnrand zu lenken. Verkehrs­teilnehmer auf dem rechten Fahrstreifen haben ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken; der Standstreifen (falls vorhanden) gehört streng genommen nicht zur Fahrbahn und ist daher nicht zu befahren, siehe weiter unten. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeug­kolonnen eine für Einsatz­fahrzeuge reservierte Fahrspur. Bei mehreren Fahrstreifen befindet sich die Rettungsgasse immer rechts der am weitesten links befindlichen Fahrspur. (Vor dem 14. Dezember 2016 war die Rettungsgasse bei vier Fahrstreifen in der Mitte zu bilden.)

Bilden einer Rettungsgasse